Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind für viele Unternehmen erstmal eine Verpflichtung – und hoffentlich schnell ein Haken auf der Compliance-Checkliste. Doch wer nur aus Pflichtgefühl handelt, verpasst die wahre Chance: Es geht nicht nur um gesetzliche Vorgaben, sondern um Menschen.
Menschen, die digitale Produkte nutzen, egal ob privat oder beruflich. Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Menschen mit temporären Einschränkungen – und letztlich auch alle anderen. Denn Barrierefreiheit verbessert das Nutzungserlebnis für alle.
Die rechtliche Grundlage: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das auf der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit basiert, macht deutlich, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in der Verantwortung stehen. Ab Juni 2025 müssen viele digitale Dienstleistungen verpflichtend barrierefrei sein – von Websites über Apps bis hin zu E-Commerce-Plattformen. Ziel ist es, Menschen mit und ohne Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Unternehmen, die bis dahin keine barrierefreien Angebote bereitstellen, riskieren nicht nur Imageverluste, sondern möglicherweise auch rechtliche Konsequenzen. Aber: Barrierefreiheit sollte nicht nur als Pflicht gesehen werden – sie ist eine Chance, neue Zielgruppen zu erschließen und bestehende Nutzer*innen zufriedener zu machen.